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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete von Sälen und Sitzungszimmern im Volkshaus Zürich Drucken E-Mail

(OHNE THEATERSAAL)


1. Grundlage

Als integrierter Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Reservationsbestätigung. Die Beginn- und Endzeiten gemäss Reservationsbestätigung sind verbindlich.

 

2. Preise

Gemäss der am Veranstaltungsdatum gültigen Preisliste.

 

3. Annullation

Bei Annullation durch den Mieter, werden Annullationskosten (Umtriebs- und Mietausfallsentschädigung) gemäss nachfolgender Aufstellung in Rechnung gestellt:

 

3.1. Annullation von Sälen
10% der Saalmiete        ab Reservationsdatum bis 3 Monate vor dem Datumdes Anlasses (Minimum Fr. 20.-)
25% der Saalmiete        2 bis 3 Monate vor dem Datum des Anlasses
50% der Saalmiete        1 bis 2 Monate vor dem Datum des Anlasses
100% der Saalmiete      weniger als 1 Monat vor dem Datum des Anlasses

 

3.2. Annullation von Sitzungszimmern
50% der Raummiete      weniger als 1 Monat vor dem Datum des Anlasses
100% der Raummiete    weniger als 1 Woche vor dem Datum des Anlasses

 

4. Personal

Den Anordnungen des Personals der Volkshausstiftung ist Folge zu leisten.

 

5. Konsumation

Das Restaurant Volkshaus besitzt das exklusive Bewirtungsrecht für alle Veranstaltungen. (Tel: 044 245 85 58, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )

 

6. Sicherheitsvorschriften
• Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als feuerpolizeilich erlaubt. Verbindlich dafür sind die Kapazitätsangaben 

  gemäss „Preisliste Säle und Sitzungszimmer“.
• Willkürliche Änderungen der Bestuhlung ohne vorgängige Bewilligung des Volkshauspersonals sind untersagt.
• Für Dekorationszwecke darf nur feuerfestes Material verwendet werden.
• Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit frei zu halten.

 

7. Rauchverbot

Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Der Mieter ist für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich und haftet bei Verstössen, auch von Drittpersonen.

 

8. Schäden

Der Mieter haftet in jedem Fall für Schäden, die an Räumen, Einrichtungen, Mobiliar und Umschwung entstehen. Bei gemieteten technischen Geräten ist der Mieter verpflichtet, dem zuständigen Saalwart/Techniker defekte oder fehlende Geräte zu melden.

 

9. Reinigungsarbeiten

Im Mietpreis ist die Reinigung inbegriffen. Fallen infolge ausserordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen an, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

10. Bewilligungen

Der Mieter hat allfällige Spezialbewilligungen (Sonntagsverkauf o.ä.) selbst einzuholen. Ebenfalls haftet er für die Bezahlung allfälliger Tantiemen (SUISA o.ä. Berechtigte).

 

11. Werbung/Verkauf

Plakate, Flyer, etc. dürfen nur an den dafür bestimmten Orten angebracht werden. Das Aufkleben an Fassaden, Wänden und Durchgängen ist verboten. Das Aufstellen von Verkaufsständen durch den Veranstalter oder Sponsoren ist ohne Zustimmung der Volkshausverwaltung untersagt.

 

12. Informationspflicht

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Drittpersonen (Musiker, Aussteller, Dekorateure, etc.) bekannt gemacht werden.

 

13. Zusätzliche Bestimmungen

• Im Falle von höherer Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, usw.) entstehen der Volkshausstiftung keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Mieter.
• Die Volkshausstiftung behält sich für ihre Organe jederzeit das Recht des freien Zutritts zu den Mietobjekten vor.
• Muss damit gerechnet werden, dass es bei einer Veranstaltung zu Sach- oder Personenschäden, Krawallen oder ähnlichen gravierenden Problemen

  kommt,  oder bei Veranstaltungen deren Inhalt mit dem Sinn und Geist des Volkshauses nicht vereinbart werden kann, behält sich die Volkshausstiftung vor,

  jederzeit  und ohne Kostenfolge vom Mietvertrag zurückzutreten.
• Für Verluste oder Schäden am Material des Mieters übernimmt die Volkshausstiftung keine Haftung.

 

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Zürich.

 

Zürich, 1. Juli 2011